 |
Konstruktion und Produktion durch ein Team erfahrener Ingenieure und Meister + Mitarbeiter |
 |
Fertigung auf hochmodernen Maschinen |
 |
Umfangreiche Kontrollen (Material, Überlasten, Maße, Beweglichkeit der Teile, etc.) |
 |
Jeder Hydrobull® Kran oder Stapler wird einzeln, bevor er das Werk verlässt, durch unseren Sachkundigen geprüft und diese Prüfung wird auf der Fertigungskarte dokumentiert. Diese Einzel-Prüfung jedes Kranes können wir für jeden einzelnen Hydrobull® Kran im Original bis in das Jahr 1964 dokumentieren. |
 |
Diese erste Prüfung vor Auslieferung wird entsprechend der BGD V 27 der Berufsgenossenschaft mit einem sogenannten UVV-Aufkleber am Gerät dokumentiert und zeigt an, wann die Wiederholungsprüfung durchzuführen ist. |
 |
 |
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch dazu mit unserem Service zur Verfügung. |
 |
Sonderausführungen werden je nach Bestellung von einen externen – von der Berufsgenossenschaft – zugelassen Kransachverständigen geprüft. |
 |
Die aus § 25 und § 26 der BGV D 27 entstehenden Pflichten werden durch die werksseitig durchgeführte Prüfung erfüllt und in der Konformitätserklärung dokumentiert. Diese erhalten Sie mit der Bedienungsanleitung. |
 |
Alle Produkte erhalten das CE-Zeichen, da alle Geräte nach der neusten Euronorm 2006/EG/42 hergestellt werden. |
 |
Für Industriekrane gehört ein Prüfbuch zum Lieferumfang |
 |
Für Leicht- und Kleinkrane oder Hochhubwagen kann das Prüfbuch gegen Aufpreis mitgeliefert werden. Ansonsten sammeln Sie bitte Ihre Konformitätserklärung zusammen mit den Wiederholungsprüfungen. |
 |
Neben den statischen Prüfungen mittels einer Waage führen wir regelmäßig an Standardausführungen, immer aber bei Sonderausführungen, dynamische Überlastprüfungen durch. |
 |
Die Prüflast übersteigt die zugelassene Tragkraft je nach Modell um 25-40%.
|