IMPRESSUMAGBs |
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1. Vertragsabschluß 2 . Preise 3. Verpackung 3a Lieferzeit 4. Zahlungsweise Ein Skonto Abzug ist nur vom Warenwert möglich, also nicht von Montage, Verpackung oder Fracht. Wechsel oder Wechselverfahren bedürfen vor Kaufabschluß einer besonderen Vereinbarung. Wir behalten uns vor, eine davon abweichende Zahlungsweise zu erbitten, insbesondere Teilzahlung bei größeren Aufträgen z.B. 1/3 bei Erhalt der Auftragsbestätigung zusammen mit unserer Anzahlungsforderung, 1/3 mit unser 2. Anzahlungsforderung kurz vor Fertigstellung,. 1/3 10 Tage nach Rechnungsdatum. 5. Eigentumsvorbehalt Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages ( einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, dann können wir verlangen, daß der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern ( Dritten) die Abtretung mitteilt. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder verhält er sich sonst vertragswidrig, so können wir die Ware vom Besteller herausverlangen und nach Androhung in angemessener Frist unter Verrechnung auf unsere Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt , sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Besteller. Dazu zählen auch die Kosten der Feststellung und der Verwertung der Ware gemäß §§ 170, 171 InsO. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen einschließlich der Rücknahme der Verwertungskosten, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. 6. Gewährleistung |
Handlungen geltend gemacht werden. Als Mängel im Sinne des vorstehenden Absatzes gelten Abweichungen an dem Verkaufsgegenstand von der Bedienungsanleitung oder der darin beschriebenen Funktionsweise, oder Abweichungen vom herkömmlichen Gebrauch des Verkaufsgegenstandes, soweit diese Abweichungen die Tauglichkeit des Kaufgegenstandes im üblichen Gebrauch beeinträchtigt. Angaben über Maße, Farben, Gewichte, Tragkraft und ähnliche Sacheigenschaften können nur annähernd maßgebend sein. Wenn Sie aus bestimmten Gründen auf exakte Einhaltung ein oder mehrerer dieser Eigenschäften größten Wert legen, so lassen Sie sich dies bitte als eine „garantierte Angabe“ schriftlich bestätigen. Änderungen der Produkte durch technische, umweltschützende oder qualitätsfördernde Weiterentwicklung sind vorbehalten. Ausgenommen von der Gewährleistung sind die dem natürliche Verschleiß unterliegenden Betriebsmittel und Teile. Eine Gewährleistung für gebrauchte Waren ist ausgeschlossen, soweit der Kaufgegenstand mit gebrauchstypischen Mängeln behaftet ist. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so ist je nach Wertigkeit des Artikels (siehe § 439 Absatz 3) durchaus zumutbar, daß Sie einige Schrauben, Bolzen, Federringe etc. selbst montieren oder auf eigenen Kosten montieren lassen. Wir sind nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels ( Nachbesserung) oder zur Ersatzlieferung innerhalb Deutschlands berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet alle zum Zweck der Mangelbeseitungung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport , Wege- Arbeits- und Materialkosten innerhalb Deutschlands zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen aufgetretenen Mangel unverzüglich schriftlich unter Angabe unserer Auftragsnummer, sowie der Fabriknummer des Gerätes mitzuteilen, bei Gefahr im Verzuge, nachträglich. Dabei hat der Kunde anzugeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt, sowie unter welchen Umständen er auftritt. Wir kümmern uns sofort um die Mängelbeseitigung. Schlägt diese fehl oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, wahlweise den Vertrag rückgängig zu machen ( Wandlung) oder eine Herabsetzung des Kaufpreises ( Minderung) zu verlangen. Nach Fehlschlagen der Mängelbeseitigung oder der Ersatzlieferung und Eintritt des Rechts auf Wandlung oder Minderung kann eine weitere Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung nicht mehr verlangt werden. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Veränderung des Gerätes entfällt jeglicher Garantieanspruch 7. Haftung Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird. z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übername einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 8. Rücknahme Umtausch 9. Transport 10. Gerichtsstand 11. Datenschutz 12. Rechtswirksamkeit Stand Nov2009
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